Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Beratungs- und Umsetzungsleistungen der Wogenfels Consulting GmbH, Pribelsdorf 87, 9125 Eberndorf, Österreich.
Firmenbuchnummer 550483i, Firmenbuchgericht Landesgericht Klagenfurt, UID-Nummer ATU76609528. Geschäftsführung: Ing. Dominik Stefan Pototschnig, MSc. Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Kärnten. Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt.
Kontakt: Telefon +43 660 2719741, E-Mail office@wogenfels.com.
Es gilt die bei Vertragsabschluss veröffentlichte Fassung. Eigene Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Weicht ein Angebot oder Auftragsschreiben von diesen AGB ab, geht die Einzelvereinbarung vor.
An wen sich diese AGB richten
Diese AGB sind für Verträge mit Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Stellen geschrieben.
Kommt im Einzelfall dennoch ein Verbrauchergeschäft zustande, gehen die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) diesen AGB vor. Gegenüber Verbrauchern gelten deshalb folgende Regelungen dieser AGB nicht: die Einschränkung der Aufrechnung im Abschnitt „Zahlungsbedingungen“, der Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit und die betragsmäßige Begrenzung im Abschnitt „Haftung“ sowie die Gerichtsstandsvereinbarung im Abschnitt „Rechtswahl und Gerichtsstand“. Das Rücktrittsrecht ist im Abschnitt „Rücktrittsrecht für Verbraucher“ eigens geregelt. Diese Aufzählung ist nicht abschließend; im Übrigen bleibt es beim Vorrang der zwingenden Bestimmungen nach dem ersten Satz, insbesondere für die Rügeobliegenheit im Abschnitt „Gewährleistung“.
Der Auftraggeber gibt auf Verlangen bekannt, ob er den Vertrag im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit abschließt, und nennt dazu Firmenwortlaut, Firmenbuchnummer oder UID-Nummer.
Kein Warenverkauf über diese Website
Über diese Website werden keine Waren verkauft. Es gibt keinen Warenkorb, keine Bestellabwicklung, keinen Versand, keine Montage, keine Reparatur und kein Abonnement.
Die auf der Startseite vorgestellten Bücher werden über den Anbieter CopeCart verkauft. Für diese Käufe gelten die Bedingungen und Rücktrittsregeln des dortigen Anbieters, nicht diese AGB. Vertragspartner und Ansprechstelle für die Abwicklung ergeben sich aus den Angaben im Kaufvorgang.
Zustandekommen des Vertrags
Darstellungen von Leistungen auf dieser Website, in Vorträgen oder in Unterlagen sind unverbindliche Informationen und kein Angebot.
Ein Vertrag entsteht, wenn wir ein schriftliches Angebot legen und der Auftraggeber es annimmt, oder wenn wir eine Beauftragung des Auftraggebers schriftlich bestätigen. Schriftlich umfasst E-Mail.
Das Erstgespräch ist unentgeltlich und unverbindlich; es begründet keinen Auftrag. Ersteinschätzungen, die wir dort äußern, beruhen auf den im Gespräch genannten Angaben, ersetzen keine Prüfung im Einzelfall und sind keine ausgearbeitete Beratungsleistung. Der Abschnitt „Haftung“ bleibt unberührt; die dort genannte zwingende Haftung wird dadurch nicht eingeschränkt. Dasselbe gilt für eine Terminanfrage oder eine Kontaktaufnahme über das Formular.
Angebote gelten für den im Angebot genannten Zeitraum. Nennt ein Angebot keine Frist, ist es freibleibend; auf Anfrage teilen wir mit, ob es noch gilt.
Rücktrittsrecht für Verbraucher
Dieser Abschnitt gilt nur, wenn ein Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume zustande kommt, also etwa ausschließlich über E-Mail, Telefon oder eine Videobesprechung. Für Verträge mit Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Stellen gilt er nicht.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, informieren Sie uns — Wogenfels Consulting GmbH, Pribelsdorf 87, 9125 Eberndorf, Österreich, E-Mail office@wogenfels.com, Telefon +43 660 2719741 — mit einer eindeutigen Erklärung, etwa per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss. Sie können dafür das unten wiedergegebene Muster-Widerrufsformular verwenden; vorgeschrieben ist das nicht. Zur Wahrung der Frist genügt es, dass Sie die Erklärung vor Ablauf der Frist absenden.
Treten Sie zurück, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Erklärung bei uns eingelangt ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie Sie, sofern nichts anderes vereinbart ist; Entgelte fallen dafür nicht an.
Sollen wir mit unserer Leistung schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, brauchen wir dafür Ihr ausdrückliches Verlangen nach § 10 FAGG. Treten Sie danach zurück, zahlen Sie uns einen Betrag, der dem bis dahin erbrachten Teil unserer Leistung im Vergleich zum vereinbarten Gesamtumfang entspricht (§ 16 FAGG). Haben wir dabei unsere Informationspflichten nach dem FAGG verletzt, entfällt diese Zahlungspflicht (§ 16 Abs. 2 FAGG). Haben wir die Leistung auf Ihr ausdrückliches Verlangen und nach Ihrer Bestätigung, dass Sie dadurch Ihr Rücktrittsrecht verlieren, vor Fristablauf vollständig erbracht, besteht kein Rücktrittsrecht mehr (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG).
Muster-Widerrufsformular nach Anhang I Teil B FAGG: Wenn Sie zurücktreten wollen, füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es an Wogenfels Consulting GmbH, Pribelsdorf 87, 9125 Eberndorf, Österreich, oder an office@wogenfels.com. Der Wortlaut ist: „Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung.“ Anzugeben sind die Dienstleistung, das Datum der Bestellung, Name und Anschrift des Verbrauchers, bei Mitteilung auf Papier die Unterschrift sowie das Datum.
Leistungsgegenstand
Wir beraten zu Digitalisierung, Prozessautomatisierung und künstlicher Intelligenz. Dazu gehören die Analyse und Verbesserung von Abläufen, die Einführung von CRM-, Projekt- und sonstigen Softwaresystemen, Schnittstellen zwischen bestehenden Programmen, die Begleitung von Datenübernahmen, die Einrichtung von KI-Anwendungen, die Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers, die vereinbarte Betreuung nach der Inbetriebnahme, die Weiterentwicklung des Webauftritts und seiner Inhalte, der Aufbau und die Betreuung von digitalem Marketing und Kampagnen einschließlich Suchmaschinenwerbung sowie die Begleitung von Förderanträgen.
Was im Einzelfall geschuldet ist, ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot oder Auftragsschreiben. Was dort nicht genannt ist, ist nicht Vertragsinhalt.
Geschuldet ist eine sorgfältige Beratungs- und Umsetzungsbegleitung nach dem zum Leistungszeitpunkt anerkannten Stand des Wissens. Sind im Angebot Arbeitsergebnisse vereinbart — etwa eine Analyse, ein Konzept, ein Fahrplan, ein Abschlussbericht oder eine eingerichtete Anwendung —, schulden wir deren Erstellung und Übergabe.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, ein Einsparungsbetrag oder ein Bewertungsergebnis ist nicht Vertragsgegenstand, soweit er nicht ausdrücklich und schriftlich als Ergebnis vereinbart wurde. Die Anwendung der empfohlenen Maßnahmen im eigenen Betrieb liegt beim Auftraggeber.
Einführungen und Integrationen planen wir so, dass der laufende Betrieb des Auftraggebers möglichst wenig beeinträchtigt wird. Umstellungsfenster, eine Testfreigabe durch den Auftraggeber vor der Produktivsetzung und eine Rückfallebene werden vorher vereinbart; sie setzen die Mitwirkung nach dem Abschnitt „Mitwirkungspflichten des Auftraggebers“ voraus.
Übernehmen wir Marketing- oder Kampagnenleistungen, lauten die dafür genutzten Werbe- und Plattformkonten auf den Auftraggeber; er bleibt Vertragspartner der jeweiligen Plattform und behält die Konten nach Ende der Zusammenarbeit. Reichweite, Platzierungen, Kosten je Anfrage und die Freigabe einzelner Anzeigen liegen bei den Plattformen und sind nicht zugesagt. Richtlinienänderungen, abgelehnte Anzeigen und Kontosperren durch eine Plattform liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.
Nicht geschuldete Leistungen
Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsprüfungsberatung sowie sonstige berufsrechtlich vorbehaltene Beratung schulden wir nicht. Unsere Leistungen ersetzen die Prüfung durch die jeweils befugten Berufsträger nicht. Wo solche Fragen berührt werden, empfehlen wir, diese Berufsträger einzubinden.
Wir zertifizieren weder IT-Sicherheit noch Datenschutz-Konformität und nehmen keine Konformitätsbewertung nach der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz vor.
Laufender IT-Betrieb, Systemadministration, Wartung, Störungsbehebung, Rufbereitschaft und Datensicherung sind nicht Teil der Umsetzungsbegleitung, soweit sie nicht gesondert schriftlich vereinbart sind. Nach Übergabe einer eingerichteten Anwendung liegen Betrieb, Überwachung und Aktualisierung beim Auftraggeber.
Beteiligungen, Unternehmenskäufe, Nachfolgelösungen sowie die formale Bestellung zum Mitglied eines Organs oder Gremiums — etwa in einen Aufsichtsrat oder einen Beirat — werden gesondert und individuell vereinbart; diese AGB gelten dafür nicht. Laufende Beratung, regelmäßige Beratungssitzungen, Sparring und Coaching ohne eine solche Bestellung sind dagegen Beratungsleistungen im Sinne dieser AGB. Die Darstellung von Beteiligungs- und Nachfolgemodellen auf unserer Website ist kein Angebot, sondern eine Einladung zum Gespräch; Zusagen über künftige Erträge, Umsätze oder Unternehmenswerte sind damit nicht verbunden.
Leistungen, die auf verlinkten Auftritten anderer Gesellschaften der Unternehmensgruppe beschrieben sind, sind nicht Gegenstand von Verträgen mit uns. Vertragspartner ist dort die jeweilige Gesellschaft.
Förderberatung ohne Erfolgsversprechen
Bei der Begleitung von Förderanträgen unterstützen wir bei Recherche, Aufbereitung der Unterlagen und Einreichung.
Ist im Angebot ein Einreichtermin oder eine Antragsfrist ausdrücklich festgehalten, ist das ein verbindlicher Termin im Sinne des Abschnitts „Termine und Fristen“: Wir schulden dann, unsere Beiträge so rechtzeitig zu erbringen, dass die Einreichung zu diesem Termin möglich ist. Das setzt voraus, dass der Auftraggeber die von ihm beizubringenden Unterlagen und Angaben fristgerecht bereitstellt. Versäumen wir einen so festgehaltenen Termin, gilt der Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit im Abschnitt „Haftung“ dafür nicht; die dortige betragsmäßige Begrenzung bleibt bestehen.
Über die Gewährung, die Höhe und die Auszahlung einer Förderung entscheidet ausschließlich die jeweilige Förderstelle nach ihren Richtlinien; ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Wir geben keine Zusage, dass eine Förderung gewährt oder ausgezahlt wird. Die vereinbarte Vergütung für die erbrachte Leistung bleibt unabhängig davon fällig, ob eine Förderung beantragt, bewilligt, gekürzt, abgelehnt oder zurückgefordert wird; für eine von uns selbst erbrachte geförderte Beratung gilt der letzte Absatz dieses Abschnitts.
Förderbedingungen ändern sich. Angaben zu Programmen, Fristen und Quoten geben den Stand zum Zeitpunkt der Auskunft wieder.
Antragsteller gegenüber der Förderstelle bleibt der Auftraggeber. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Antrag und für die Einhaltung der Förderbedingungen nach der Zusage ist er verantwortlich.
Erbringen wir selbst eine Beratung, die im Rahmen eines Förderprogramms gefördert wird, gelten zusätzlich die Bedingungen dieses Programms, insbesondere zu Abwicklung und Dokumentation. Ob und in welcher Höhe eine Förderung auf unser Honorar angerechnet wird, ergibt sich aus dem Angebot. Entfällt eine angerechnete Förderung oder wird sie zurückgefordert, ohne dass wir das zu vertreten haben, ist das ungeförderte Entgelt zu zahlen.
Einsatz künstlicher Intelligenz
Dieser Abschnitt gilt zusätzlich, wo wir KI-Systeme einsetzen, empfehlen, einrichten, konfigurieren, in Abläufe des Auftraggebers einbinden oder deren Nutzung schulen.
KI-Systeme arbeiten wahrscheinlichkeitsbasiert und nicht deterministisch. Dieselbe Eingabe kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Ausgaben können unrichtig, unvollständig, veraltet, verzerrt oder frei erfunden sein, auch wenn sie sprachlich überzeugend wirken. Das ist keine Fehlleistung, sondern eine systembedingte Eigenschaft dieser Technik und daher kein Mangel.
Jede KI-Ausgabe ist vor ihrer Verwendung im Geschäftsbetrieb vom Auftraggeber fachlich zu prüfen und ausdrücklich freizugeben. Unternehmerische, personelle, rechtliche, steuerliche oder finanzielle Entscheidungen dürfen nicht allein auf eine KI-Ausgabe gestützt werden. Weder unsere Beratung noch eine Schulung ersetzt diese Prüfung.
Handelt ein KI-System eigenständig — etwa indem es eingehende Nachrichten verarbeitet, Daten schreibt oder Abläufe auslöst —, ist eine Freigabe jeder einzelnen Ausgabe nicht möglich. Für solche Systeme legen wir vor der Inbetriebnahme gemeinsam mit dem Auftraggeber fest, welche Handlungen ohne vorherige Freigabe zulässig sind, welche Berechtigungen und Zugriffe das System erhält, ab welcher Schwelle eine Person zustimmen muss und wie die Handlungen protokolliert werden. Inhalte aus fremder Quelle — etwa eingehende E-Mails, Nachrichten oder Dokumente — können ein solches System zu unbeabsichtigten Handlungen veranlassen; Freigabeschwellen und Berechtigungsgrenzen sind deshalb Teil der Vereinbarung. Ohne diese Festlegung wird ein solches System nicht produktiv gesetzt.
Für Schäden aus KI-Ergebnissen, die ohne diese Prüfung und Freigabe übernommen oder produktiv eingesetzt werden, haften wir nicht. Der Abschnitt „Haftung“ bleibt im Übrigen unberührt; die dort genannte zwingende Haftung wird durch diesen Abschnitt nicht eingeschränkt.
Geschuldet ist, dass wir die vereinbarte Anwendung sorgfältig konzipieren, einrichten, in die vorhandenen Systeme einbinden, gemeinsam mit dem Auftraggeber erproben und die vereinbarte Einschulung durchführen; vereinbarte Arbeitsergebnisse übergeben wir wie vereinbart. Nicht geschuldet ist die Fehlerfreiheit einzelner KI-Ausgaben.
Ein bestimmter Automatisierungsgrad, eine bestimmte Zeitersparnis, Kostensenkung, Trefferquote oder sonstige Qualitätskennzahl ist nicht zugesagt. Angaben dazu auf unserer Website, in Angebots- und Schulungsunterlagen oder in Vorträgen sind Erfahrungswerte aus früheren Projekten und keine zugesicherte Eigenschaft. Sollen Messgrößen gelten, sind Kennzahl, Messmethode und Messzeitraum im Angebot festzuhalten.
Modelle, Schnittstellen und Dienste Dritter liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. Deren Anbieter können Funktionen, Modelle, Antwortverhalten, Preise, Nutzungsbedingungen und Verfügbarkeit jederzeit ändern, einschränken oder einstellen. Ein bestimmtes Modell, ein bestimmtes Antwortverhalten und eine bestimmte Verfügbarkeit sind nicht geschuldet. Empfehlungen geben den Stand zum Zeitpunkt der Leistungserbringung wieder; Anpassungen bereits eingerichteter Anwendungen sind gesondert zu beauftragen. Lizenz-, Abonnement-, Schnittstellen- und verbrauchsabhängige Kosten trägt der Auftraggeber; bei verbrauchsabhängigen Diensten richtet er eigene Ausgabenlimits ein und überwacht den Verbrauch.
Welche Daten in welche KI-Systeme eingebracht werden dürfen, klären wir vor der Umsetzung gemeinsam mit dem Auftraggeber und halten das Ergebnis fest. Für die Rechtmäßigkeit der eingebrachten Daten ist der Auftraggeber verantwortlich, insbesondere für Rechtsgrundlage und Zweckbindung, für Rechte Dritter sowie für Geheimhaltungspflichten und Geschäftsgeheimnisse. Ob und in welcher Form ein eingesetzter Dienst Inhalte zu Trainingszwecken verwendet, klären wir vor der Umsetzung gemeinsam mit dem Auftraggeber und halten das Ergebnis im Auftrag fest.
Vor Einrichtung, Erprobung und produktiver Nutzung von KI-Anwendungen, Automatisierungen, Agenten, Schnittstellen und Skripten sichert der Auftraggeber seine Daten vollständig und prüft, dass die Sicherung wiederherstellbar ist. Erprobungen erfolgen, soweit technisch möglich, in einer Testumgebung oder mit Testdaten. Für Verlust, Löschung, Überschreibung, Veränderung oder unbeabsichtigte Offenlegung von Daten, für Kosten der Wiederherstellung, für Betriebsunterbrechungen und für entgangenen Gewinn, die aus dem Einsatz solcher Anwendungen entstehen, haften wir nur nach Maßgabe des Abschnitts „Haftung“.
Setzt der Auftraggeber ein KI-System in seinem Unternehmen ein, ist er dafür Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689. Die Betreiberpflichten treffen ihn, insbesondere ausreichende KI-Kompetenz der eingesetzten Personen, Transparenz gegenüber betroffenen Personen, menschliche Aufsicht und zweckkonformer Einsatz. Wer im einzelnen Projekt Anbieter und wer Betreiber ist, wird im Angebot festgehalten. Beratung, Einrichtung und Schulung unterstützen den Auftraggeber bei diesen Pflichten, übernehmen sie aber nicht und ersetzen keine eigene rechtliche Prüfung. Verändert der Auftraggeber ein System wesentlich oder ändert er dessen Zweckbestimmung, kann er dadurch selbst Anbieterpflichten auslösen.
Kommt ein KI-System mit Dritten in Kontakt — etwa ein Telefon- oder Chatassistent im Kundenkontakt —, obliegen dem Auftraggeber die Offenlegung gegenüber den betroffenen Personen, die datenschutzrechtliche Information und, wenn Gespräche aufgezeichnet werden, die erforderliche Rechtsgrundlage. Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung oder erheblicher Bedeutung für Personen dürfen nicht ohne menschliche Prüfung allein auf ein KI-Ergebnis gestützt werden.
Für die Offenlegung des KI-Einsatzes und für die Kennzeichnung KI-erzeugter oder KI-veränderter Inhalte nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 ist der Auftraggeber verantwortlich; diese Pflichten sind seit 2. August 2026 anwendbar. Wir weisen ihn auf die Inhalte und Anwendungen aus dem gemeinsamen Projekt hin, die davon erfasst sein können.
Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit und Verwertbarkeit KI-generierter Inhalte ist rechtlich nicht abschließend geklärt; an rein maschinell erzeugten Ergebnissen entsteht möglicherweise kein Urheberrecht, sodass daran keine ausschließlichen Rechte verschafft werden können. Solche Inhalte können außerdem Rechte Dritter berühren. Der Auftraggeber prüft KI-generierte Inhalte vor Veröffentlichung oder Verwertung auf entgegenstehende Rechte Dritter.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Beratung braucht Mitwirkung. Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und richtig bereit.
Er benennt eine ansprechbare Person mit ausreichender Entscheidungskompetenz, sorgt für die Verfügbarkeit der beteiligten Mitarbeiter und trifft betriebliche Entscheidungen zeitgerecht.
Zugänge zu Systemen Dritter, erforderliche Lizenzen und die Zustimmung interner Stellen — etwa Betriebsrat, IT-Sicherheit oder Datenschutzbeauftragte — besorgt der Auftraggeber.
Bei Umsetzungsprojekten stellt der Auftraggeber zusätzlich sicher, dass Systemzugänge, Lizenzen und Testumgebungen rechtzeitig bereitstehen, dass die zuständige interne oder externe IT eingebunden ist und dass die eingesetzten Werkzeuge von den dafür zuständigen Stellen freigegeben sind.
Zugriffsrechte vergibt der Auftraggeber nach dem Grundsatz der geringstmöglichen Berechtigung. Eingeräumte Zugänge deaktiviert er nach Projektende unverzüglich und ändert die Zugangsdaten.
Vor Arbeiten an produktiven Systemen sichert der Auftraggeber seine Daten selbst und prüft, dass die Sicherung wiederherstellbar ist. Ein Datensicherungskonzept ist nicht Teil unserer Leistung, soweit es nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Für Material, das er uns überlässt — Texte, Bilder, Daten, Kennzeichen —, sichert der Auftraggeber zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt. Er hält uns bei Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos, soweit uns kein eigenes Verschulden trifft.
Übergebene Zwischen- und Arbeitsergebnisse prüft der Auftraggeber zeitnah und meldet Einwände; ohne Rückmeldung arbeiten wir auf dieser Grundlage weiter. Bleibt die Mitwirkung aus, verschieben sich Termine entsprechend. Mehraufwand, der daraus entsteht, wird nach den vereinbarten Sätzen verrechnet.
Termine und Fristen
Termine sind Planwerte, solange sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein verbindlicher Termin setzt voraus, dass Leistungsumfang und Mitwirkungsleistungen geklärt sind und der Auftraggeber seine Beiträge fristgerecht erbringt.
Verzögerungen, die der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte verursachen, verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit.
Zusätzlicher Aufwand durch verschobene Termine — etwa erneute Einarbeitung oder nicht mehr stornierbare Reisekosten — wird nach den vereinbarten Sätzen verrechnet.
Vergütung und Nebenkosten
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Dort ist festgelegt, ob nach Zeitaufwand oder pauschal für einen abgegrenzten Leistungsumfang abgerechnet wird und welche Sätze gelten. Sieht ein Pauschalangebot keine Stundensätze vor, wird Mehraufwand, der nach diesen AGB gesondert zu vergüten ist, nach den zum Zeitpunkt der Leistung üblichen Sätzen verrechnet; wir weisen vor Anfall darauf hin.
Ob die im Angebot genannten Beträge Netto- oder Bruttobeträge sind, ist im Angebot ausgewiesen. Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe verrechnet.
Reisezeiten werden verrechnet, soweit das Angebot dies vorsieht. Fahrt-, Nächtigungs- und sonstige Nebenkosten werden nach tatsächlichem Aufwand weiterverrechnet, soweit sie vorher abgestimmt wurden.
Kosten Dritter — Softwarelizenzen, Abonnements, Rechenleistung, Modell- und Plattformgebühren sowie Werbe- und Mediabudgets — trägt der Auftraggeber. Werbe- und Mediabudgets rechnet der Auftraggeber unmittelbar mit der jeweiligen Plattform ab, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. In der Vergütung sind diese Kosten nicht enthalten, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht.
Zahlungsbedingungen
Abgerechnet wird nach dem im Angebot vereinbarten Rhythmus; fehlt eine Vereinbarung, nach Abschluss der jeweiligen Leistung. Für die Fälligkeit gilt das im Angebot vereinbarte Zahlungsziel; ist keines vereinbart, gilt die gesetzliche Fälligkeit nach § 907a ABGB.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen; im unternehmerischen Geschäftsverkehr richten sich die Verzugszinsen nach § 456 UGB. Notwendige und zweckentsprechende Kosten der Betreibung und Einbringung sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.
Einwände gegen eine Rechnung sind unverzüglich nach Erhalt schriftlich und begründet zu erheben. Unbestrittene Teilbeträge bleiben fällig.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist möglich, soweit die Gegenforderung unbestritten oder gerichtlich festgestellt ist. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, und nicht bei unserer Zahlungsunfähigkeit (§ 6 Abs. 1 Z 8 KSchG).
Bei erheblichem Zahlungsverzug können wir die weitere Leistung nach schriftlicher Ankündigung und angemessener Nachfrist bis zum Zahlungseingang zurückstellen.
Leistungsänderungen
Dass sich der Leistungsumfang im Projektverlauf ändert, ist normal und vorgesehen.
Der Auftraggeber kann Änderungen vorschlagen. Wir prüfen die Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung und legen ein Nachtragsangebot. Erst mit dessen Annahme wird die Änderung Vertragsinhalt.
Bis dahin wird auf der bisherigen Grundlage weitergearbeitet.
Erfordert ein umfangreicher Änderungswunsch erheblichen Prüfaufwand, weisen wir vorher darauf hin; dieser Aufwand wird dann nach den vereinbarten Sätzen verrechnet.
Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse — Konzepte, Auswertungen, Dokumentationen, Konfigurationen — im eigenen Unternehmen dauerhaft für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
Urheberrechte und sonstige Schutzrechte bleiben bei uns oder beim jeweiligen Rechteinhaber. Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, kommerzieller Weiterverkauf oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Untersagt ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung außerdem die Verwendung unserer Unterlagen und Schulungsinhalte zum Training oder zur Feinabstimmung von KI-Modellen sowie die eigene Aufzeichnung von Live-Formaten.
Vorbestehendes Wissen, Methoden, Vorlagen, Checklisten und Werkzeuge bleiben unser Eigentum; wir dürfen sie weiterverwenden, auch für andere Auftraggeber. Dasselbe gilt für allgemeine Erfahrung, die bei der Arbeit entsteht.
Rechte an Software Dritter richten sich ausschließlich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Weitergehende Rechte können wir nicht verschaffen.
Als Referenz — mit Namen, Kennzeichen oder einer kurzen Projektbeschreibung — nennen wir den Auftraggeber nur nach seiner vorherigen schriftlichen Freigabe. Eine erteilte Freigabe kann er jederzeit schriftlich widerrufen; bereits verbreitete Unterlagen müssen dann nicht zurückgerufen werden.
Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln Informationen der anderen Seite, die als vertraulich bezeichnet oder erkennbar vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie nur für die Zwecke des Vertrags.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.
Muss eine Seite Informationen aufgrund von Gesetz, Behörden- oder Gerichtsentscheidung offenlegen, informiert sie die andere Seite vorher, soweit das zulässig ist.
Mitarbeiter und eingesetzte Dritte werden entsprechend verpflichtet. Die Vertraulichkeit gilt über das Ende des Vertrags hinaus fort, solange die Informationen nicht öffentlich bekannt geworden sind; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie unbefristet.
Abwerbeverbot
Für die Dauer der Zusammenarbeit werben beide Seiten Mitarbeiter der anderen Seite und von ihr eingesetzte Dritte, die am Auftrag mitwirken, nicht gezielt ab und veranlassen Dritte nicht dazu.
Öffentliche Stellenausschreibungen und Bewerbungen, die ohne gezielte Ansprache erfolgen, sind davon ausgenommen. Eine über die Dauer der Zusammenarbeit hinausgehende Bindung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Jede Seite ist für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften in ihrem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.
Erhalten wir im Rahmen eines Auftrags Zugang zu personenbezogenen Daten, für die der Auftraggeber Verantwortlicher ist, schließen beide Seiten vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Ohne diese Vereinbarung findet eine solche Verarbeitung nicht statt.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er uns die Daten rechtmäßig zugänglich machen darf, und beschränkt sie auf das für die Leistung Erforderliche. Für Test- und Demonstrationszwecke sollen keine echten personenbezogenen Daten verwendet werden.
Beim Einsatz von KI-Systemen ist vor der Verarbeitung zu klären, welche Daten in welche Systeme gelangen dürfen, wo sie verarbeitet werden und ob eine Übermittlung in Drittländer stattfindet. Wir sichern nicht zu, dass ein bestimmtes Anbietersystem für bestimmte Datenkategorien geeignet ist; diese Beurteilung erfolgt im Einzelfall gemeinsam und wird dokumentiert.
Die Vereinbarung regelt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen und Daten, die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und die Grundlage einer allfälligen Übermittlung in Drittländer. Auf Verlangen benennen wir die zum Zeitpunkt der Anfrage eingesetzten Unterauftragsverarbeiter.
Gewährleistung
Wir erbringen unsere Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und nach dem zum Leistungszeitpunkt anerkannten Stand.
Mängel sind nach Erkennen unverzüglich und nachvollziehbar beschrieben zu melden. Wir verbessern zunächst nach; erst wenn eine Verbesserung nicht möglich ist oder scheitert, kommen die weiteren gesetzlichen Behelfe in Betracht.
Kein Mangel liegt vor, wenn eine Abweichung auf unvollständigen oder falschen Angaben des Auftraggebers, auf nachträglich geänderten Rahmenbedingungen oder auf Störungen bei Systemen Dritter beruht.
Bei Beratungs-, Analyse- und Schulungsleistungen bezieht sich die Gewährleistung auf die sorgfältige und fachgerechte Durchführung der Leistung, nicht auf das Eintreten eines vom Auftraggeber erwarteten wirtschaftlichen Ergebnisses.
Für Ergebnisse von KI-Systemen gilt zusätzlich der Abschnitt „Einsatz künstlicher Intelligenz“. Fehlerfreiheit von KI-Ausgaben sichern wir nicht zu.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr bleibt die Rügeobliegenheit nach § 377 UGB unberührt.
Haftung
Für Personenschäden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Beschränkung. Dasselbe gilt für Schäden, die wir vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verursachen, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für sonstige zwingende gesetzliche Haftungen. Die folgenden Beschränkungen berühren diese Fälle nicht.
Für leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung gegenüber Unternehmen für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere mittelbare Schäden, entgangener Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechungen, Folgeschäden aus Mängeln und Ansprüche Dritter. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung für die Versäumung eines im Angebot ausdrücklich festgehaltenen Einreichtermins nach dem Abschnitt „Förderberatung ohne Erfolgsversprechen“.
Im Übrigen ist unsere Haftung gegenüber Unternehmen der Höhe nach mit dem Nettoentgelt des betroffenen Auftrags begrenzt; bei Dauerschuldverhältnissen tritt an dessen Stelle das Nettoentgelt, das der Auftraggeber für die betroffene Leistung im laufenden Vertragsjahr gezahlt hat.
Gegenüber Verbrauchern gelten der Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit und die betragsmäßige Begrenzung nicht. Die Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden ist ihnen gegenüber nicht ausgeschlossen; für die Beweislast bleibt es in jedem Fall bei der gesetzlichen Regelung.
Für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage unserer Beratung trifft, und für deren Umsetzung im eigenen Betrieb bleibt er selbst verantwortlich. Für Leistungen, Preisänderungen, Änderungen der Nutzungsbedingungen und Ausfälle von Software-, Cloud- und KI-Anbietern, die der Auftraggeber selbst beauftragt, haften wir nicht.
Ansprüche auf Schadenersatz sind innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend zu machen.
Vertragsdauer und Kündigung
Ein Einzelauftrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
Ein laufendes Beratungsverhältnis ohne festes Ende können beide Seiten schriftlich kündigen. Maßgeblich ist die im Angebot vereinbarte Frist; fehlt eine Vereinbarung, ist die Kündigung unter Einhaltung einer angemessenen Frist zum Ende eines Kalendermonats möglich.
Aus wichtigem Grund kann jede Seite mit sofortiger Wirkung kündigen, insbesondere bei schwerer Vertragsverletzung nach erfolglosem Hinweis mit angemessener Frist oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen und angefallene Nebenkosten sind zu vergüten. Verbindlich bestellte Leistungen Dritter, die nicht mehr storniert werden können, trägt der Auftraggeber.
Bei Beendigung übergeben wir auf Wunsch den Stand der Arbeiten und die vorhandenen Unterlagen. Darüber hinausgehender Übergabe- oder Einschulungsaufwand wird nach den vereinbarten Sätzen verrechnet.
Unterauftragnehmer
Wir dürfen zur Erbringung unserer Leistungen geeignete Dritte einsetzen; dazu können auch verbundene Gesellschaften der Unternehmensgruppe und Anbieter von Software-, Cloud- und KI-Diensten zählen. Vertragspartner des Auftraggebers bleiben wir.
Eingesetzte Dritte werden zur Vertraulichkeit im Umfang dieses Vertrags verpflichtet.
Setzt der Einsatz eines Dritten die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers voraus, gilt der Abschnitt „Datenschutz und Auftragsverarbeitung“; ohne die dort genannte Grundlage erfolgt keine solche Verarbeitung.
Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Seite — etwa Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe oder längere Ausfälle von Strom-, Netz- und Cloud-Infrastruktur — befreien für ihre Dauer von der betroffenen Leistungspflicht.
Die betroffene Seite informiert die andere unverzüglich; beide bemühen sich um eine zumutbare Lösung, etwa um verschobene Termine oder einen geänderten Ablauf.
Dauert die Behinderung so lange an, dass einer Seite das Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, kann sie vom betroffenen Auftrag zurücktreten. Bis dahin erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
Schriftform und Mitteilungen
Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.
Änderungen dieser AGB für ein laufendes Dauerschuldverhältnis teilen wir in Textform mit angemessener Vorlaufzeit mit. Sie werden nur wirksam, wenn der Auftraggeber ihnen zustimmt; bloßes Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
Mitteilungen sind an die im Vertrag genannten Adressen zu richten; Änderungen der Adressen sind bekanntzugeben.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für Streitigkeiten aus Verträgen mit Unternehmen wird die Zuständigkeit des für den Sitz der Wogenfels Consulting GmbH sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Zuständigkeiten unberührt; die Gerichtsstandsvereinbarung gilt für sie nicht.
Vor einem Verfahren soll ein Gespräch stehen. Beschwerden und Klärungswünsche richten Sie an office@wogenfels.com.
Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung.
Stand dieser AGB
Stand: 10. September 2026. Diese Fassung ersetzt die frühere Fassung vom 24. August 2021, die einen Online-Warenverkauf regelte und für das heutige Leistungsbild nicht passte.
Fragen zu diesen AGB: office@wogenfels.com, Telefon +43 660 2719741.
